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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Entwurf)

Stand: 29.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen [Gesellschaft] („Anbieter“) und ihren Kunden über die Nutzung der Software OneSign.
  2. OneSign richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. OneSign ist eine Software, mit der Kunden qualifizierte elektronische Signaturen über ein Browser-Dashboard und eine REST-Schnittstelle anstoßen, verwalten und abrufen können. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.
  2. Der Anbieter ist Softwareanbieter und selbst kein Vertrauensdiensteanbieter. Identifizierung, Ausstellung, Sperrung und Widerruf qualifizierter Zertifikate sowie die Signaturerstellung erfolgen ausschließlich durch den Zertifikatsaussteller auf Grundlage seines Vertrags mit dem Zertifikatsinhaber.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass jede Person, für die er ein qualifiziertes Zertifikat bestellt, die Nutzungsbedingungen des Zertifikatsausstellers akzeptiert. Diese werden vor der Identifizierung angezeigt. Ohne diese Zustimmung kann kein Zertifikat ausgestellt werden.
  4. Jede Signaturanfrage wird von genau einer Person mit ihrem eigenen qualifizierten Zertifikat unterschrieben.
  5. Nicht geschuldet sind insbesondere Rechtsberatung, die Prüfung, ob eine qualifizierte elektronische Signatur für ein bestimmtes Dokument genügt, und die Aufbewahrung von Dokumenten über die vom Kunden eingestellte Frist hinaus.
  6. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln. Wesentliche Einschränkungen vereinbarter Funktionen kündigt er mit angemessener Frist an. [vor Livegang prüfen]
  7. Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von OneSign auf der Website ist kein bindendes Angebot.
  2. Eine Zugangsanfrage über die Website ist unverbindlich. Der Anbieter prüft die Anfrage und kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  3. Der Vertrag kommt durch Annahme des individuellen Angebots in Textform oder durch Einladung und Freischaltung des Kundenkontos durch den Anbieter zustande, je nachdem, was zuerst erfolgt.
  4. Konten werden nur per Einladung angelegt. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anfrage und im Konto zutreffende Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

§ 4 Testmodus

  1. Der Anbieter stellt einen Testmodus bereit, in dem der gesamte Ablauf ohne Kosten durchgespielt werden kann.
  2. Im Testmodus erstellte Signaturen dienen ausschließlich Testzwecken. Sie haben nicht die Rechtswirkung einer qualifizierten elektronischen Signatur und dürfen nicht im Rechtsverkehr verwendet werden. [vor Livegang prüfen]
  3. Auf den Testmodus besteht kein Anspruch. Der Anbieter kann ihn ändern, einschränken oder einstellen.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält Zugangsdaten, API-Schlüssel und Anmeldefaktoren geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
  2. Der Kunde lässt nur Personen zu, die er dazu berechtigt hat, und vergibt Rollen nach dem Bedarf der jeweiligen Aufgabe.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass Zertifikatsinhaber ihre Zugangsdaten zum Zertifikat nur selbst verwenden und nicht an andere weitergeben.
  4. Der Kunde verarbeitet mit OneSign nur Dokumente, deren Inhalt und Verarbeitung rechtmäßig sind und an denen er die erforderlichen Rechte hat.
  5. Der Kunde nutzt OneSign nicht für Erklärungen, für die das Gesetz die elektronische Form ausschließt oder eine strengere Form verlangt, etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB), Bürgschaften (§ 766 BGB) oder notariell zu beurkundende Erklärungen.
  6. Die Wahl der für ein Dokument richtigen Signatur- und Formart liegt in der Verantwortung des Kunden.
  7. Der Kunde beachtet die Grenzen der Schnittstelle, insbesondere Rate-Limits, und unterlässt Handlungen, die den Betrieb oder die Sicherheit von OneSign beeinträchtigen.
  8. Der Kunde lädt Dokumente, die er länger als die eingestellte Aufbewahrungsfrist benötigt, rechtzeitig herunter und archiviert sie selbst.

§ 6 Verfügbarkeit und Support

  1. Die Zielverfügbarkeit der Programmierschnittstelle (API) beträgt 99,5 % je Kalendermonat. Die Zielverfügbarkeit ist keine Garantie; die Folgen eines Verfehlens regeln die folgenden Absätze, weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
  2. Gemessen wird von außen, von Prüfpunkten in der EU aus, mindestens jede Minute am öffentlichen Gesundheitsendpunkt der Programmierschnittstelle (/health). Verfügbar ist die Programmierschnittstelle, wenn dieser Endpunkt mit dem HTTP-Status 200 antwortet. Eine Ausfallzeit beginnt mit der ersten von zwei aufeinanderfolgenden Prüfungen ohne diese Antwort und endet mit der nächsten Prüfung mit dieser Antwort. Die Verfügbarkeit eines Kalendermonats ist die Zeit des Monats abzüglich der Ausfallzeiten, geteilt durch die Zeit des Monats; Zeiten nach Absatz 3 bleiben dabei außer Betracht.
  3. Nicht als Ausfallzeit zählen: (a) Wartungen, die mindestens [drei Werktage] vorher auf der Statusseite angekündigt sind, zusammen höchstens [vier Stunden] je Kalendermonat; (b) Störungen beim Signaturdienst, über den die Plattform Signaturen und Siegel auslöst, beim Zertifikatsaussteller und bei Zeitstempeldiensten; (c) Störungen im Internet außerhalb des Einflussbereichs des Plattformbetriebs und Fälle höherer Gewalt; (d) Störungen, die der Kunde verursacht hat, etwa durch Überschreiten der Grenzen der Programmierschnittstelle. Wartungen finden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten statt.
  4. In den ersten drei vollen Kalendermonaten ab Beginn der Messung am [Datum] gilt die Zielverfügbarkeit ohne Gutschrift. Ab dem vierten vollen Kalendermonat gilt: Verfehlt die gemessene Verfügbarkeit eines Kalendermonats die Zielverfügbarkeit, erhält der Kunde auf Antrag in Textform, gestellt innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Monats, eine Gutschrift auf die monatliche Grundgebühr des Folgemonats: 5 % bei einer Verfügbarkeit unter 99,5 %, 10 % unter 99,0 % und 20 % unter 97,0 %, insgesamt höchstens 20 % der monatlichen Grundgebühr. Die Gutschrift wird auf weitergehende Ansprüche wegen desselben Ausfalls angerechnet.
  5. Störungen, angekündigte Wartungen und die gemessene Verfügbarkeit je Kalendermonat werden auf der Statusseite [Adresse der Statusseite] veröffentlicht.
  6. Störungsmeldungen nimmt der Support rund um die Uhr an [Kontaktweg für Störungen]. Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr deutscher Zeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage in [Bundesland]. Auf eine Störungsmeldung reagiert der Support binnen vier Stunden, gezählt nur innerhalb der Supportzeiten; eine Meldung außerhalb der Supportzeiten gilt als zu Beginn der nächsten Supportzeit eingegangen. Reaktion heißt eine erste Rückmeldung durch eine Person, nicht die Behebung der Störung. Andere Anfragen bearbeitet der Support in den Supportzeiten.

§ 7 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise aus dem individuellen Angebot oder der dem Kunden mitgeteilten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung ist nutzungsbasiert. Abgerechnet werden insbesondere Signaturen und qualifizierte Zertifikate. Nutzung im Testmodus ist kostenlos.
  3. Der Anbieter rechnet monatlich ab. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  4. Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens [Frist] vor Inkrafttreten in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. [vor Livegang prüfen]
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich sperren. Weitere Rechte bleiben unberührt.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
  2. Beide Seiten können den Vertrag mit einer Frist von [Frist] zum Monatsende ordentlich kündigen. [vor Livegang prüfen]
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform.
  5. Der Kunde lädt vor Vertragsende die Dokumente herunter, die er weiter benötigt. Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags. Audit-Trail und Metadaten zu Signaturen sowie Abrechnungsdaten werden aufbewahrt, soweit das in der Leistungsbeschreibung vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
  6. Verträge zwischen Zertifikatsinhabern und dem Zertifikatsaussteller bleiben von der Kündigung unberührt.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Dokumente und Unterzeichnerdaten, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.
  2. Auf Wunsch verpflichtet sich der Anbieter zusätzlich zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten Daten verantwortlich und informiert die betroffenen Personen.
  4. Der Zertifikatsaussteller verarbeitet die Daten der Zertifikatsinhaber für Identifizierung und Zertifikat in eigener Verantwortung.

§ 10 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Identifizierung, Ausstellung, Sperrung und Widerruf qualifizierter Zertifikate sowie die Signaturerstellung erfolgen ausschließlich durch den Zertifikatsaussteller auf Grundlage seines Vertrags mit dem Zertifikatsinhaber. OneSign hat hierauf keinen Einfluss und haftet nicht für deren Durchführung, Verzögerung oder Ablehnung, soweit OneSign dies nicht zu vertreten hat. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden, insbesondere durch rechtzeitigen Download, zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass eine vom Kunden gewählte Signatur- oder Formart für ein bestimmtes Dokument rechtlich genügt, soweit nicht Absatz 1 eingreift.
  6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen mindestens [Frist] vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. [vor Livegang prüfen]
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
  5. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  6. Vertragssprache ist Deutsch.