Telemedizin
Qualifizierte elektronische Signaturen für Telemedizin und Online-Ärzte
Ärztinnen und Ärzte, die online behandeln, arbeiten ortsunabhängig. Ihre Unterschrift sollte es auch sein. Mit OneSign unterschreiben sie Atteste, Gutachten und Bescheinigungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), im Browser oder direkt aus Ihrer Plattform heraus.
Die Ausgangslage
Papier im digitalen Ablauf
Die Sprechstunde läuft per Video, aber Atteste werden ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und verschickt. Das kostet Zeit und bricht den digitalen Ablauf.
Kartenleser passen nicht zu verteilten Teams
Viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten von unterschiedlichen Orten. Signaturkarten und Lesegeräte an jedem Arbeitsplatz sind aufwendig und fehleranfällig.
Unklarer Nachweis
Ein eingefügtes Unterschriftsbild beweist wenig. Behörden, Versicherungen und Arbeitgeber fragen nach, ob ein Dokument wirklich von der Ärztin stammt und unverändert ist.
Wofür Sie OneSign nutzen
Atteste und Gutachten für Behörden
Ärztliche Atteste, Stellungnahmen und Gutachten, die schriftlich verlangt werden, können mit einer QES elektronisch unterschrieben werden. Die QES ersetzt die Schriftform, soweit das Gesetz die elektronische Form nicht ausschließt.
Gegenüber Behörden gilt das nur, wenn die Behörde einen Zugang für elektronische Dokumente eröffnet hat (§ 3a Abs. 2 VwVfG). Im Einzelfall prüfen.
Aufklärung und Einwilligung
Die ärztliche Dokumentation eines Aufklärungsgesprächs lässt sich qualifiziert signieren. Später ist nachweisbar, wer sie wann unterschrieben hat und dass sie nicht verändert wurde.
Erklärungen der Patientin oder des Patienten muss diese Person selbst abgeben. In OneSign unterschreibt je Vorgang eine Person mit ihrem eigenen qualifizierten Zertifikat. Die Dokumente sind in der Regel formfrei, die QES bringt vor allem Beweiswert.
Behandlungsvertrag und Schweigepflichtentbindung
Vertragsunterlagen und begleitende Dokumente der Praxis können Sie qualifiziert unterschreiben und mit Audit-Trail ablegen.
Erklärungen der Patientin oder des Patienten muss diese Person selbst abgeben. In OneSign unterschreibt je Vorgang eine Person mit ihrem eigenen qualifizierten Zertifikat. Die Dokumente sind in der Regel formfrei, die QES bringt vor allem Beweiswert.
Elektronisches Privatrezept
Verschreibungen für Privatpatientinnen und Privatpatienten können als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur erstellt werden.
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung lässt für elektronische Verschreibungen die qualifizierte elektronische Signatur der verschreibenden Person zu (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 AMVV). Apotheken können den ärztlichen Status aber nicht aus dem Zertifikat ablesen. Rückfragen oder eine Ablehnung sind möglich, die Akzeptanz durch Apotheken ist nicht garantiert.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Privatpatienten
Für Privatversicherte gibt es keine eAU über die Telematikinfrastruktur. Eine ärztliche Bescheinigung als qualifiziert signiertes PDF ist möglich.
Ob Arbeitgeber eine solche Bescheinigung annehmen, ist nicht garantiert. Im Einzelfall prüfen.
Honorarvereinbarung nach GOÄ
Abweichende Honorarvereinbarungen verlangen nach § 2 Abs. 2 GOÄ die Schriftform.
Ob die elektronische Form hier genügt, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Im Einzelfall prüfen und nur mit Vorbehalt einsetzen.
So arbeiten Sie damit
Im Browser
Ärztinnen und Ärzte melden sich im Browser an, laden ein PDF hoch, platzieren das sichtbare Signaturfeld und unterschreiben. Das signierte PDF und der Audit-Trail stehen danach zum Download bereit. Geeignet für kleinere Teams und für den Einstieg.
Per API
Ihre Telemedizin-Plattform übergibt das Dokument über die REST-Schnittstelle, erhält das signierte PDF zurück und wird per Webhook über jeden Statuswechsel informiert. Ihre Nutzerinnen und Nutzer bleiben in Ihrer Anwendung. Auch Zertifikate für neue Ärztinnen und Ärzte lassen sich per API bestellen.
Häufige Fragen
Brauchen unsere Ärztinnen und Ärzte eine Signaturkarte oder einen eHBA?
Für OneSign nicht. Die Signatur ist eine Fernsignatur: Der Schlüssel liegt in einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit beim Zertifikatsaussteller. Ein Kartenlesegerät ist nicht nötig.
Für Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie eRezept (GKV), eAU oder KIM brauchen Sie weiterhin den eHBA. Diese deckt OneSign nicht ab.
Wie kommt eine Ärztin zu ihrem Zertifikat?
Ihre Organisation bestellt das Zertifikat im Dashboard oder per API. Die Ärztin erhält eine E-Mail mit einem Link zur Video-Identifizierung bei unserem geprüften Zertifikatsaussteller. Sie braucht dafür einen Personalausweis oder Reisepass und ein Smartphone.
Danach sendet der Zertifikatsaussteller die Zugangsdaten direkt an die Ärztin. Sie hinterlegt sie verschlüsselt in OneSign und schaltet das Zertifikat mit einer Testsignatur frei. Mehr dazu unter Zertifikat und Video-Ident.
Können wir mit OneSign eRezepte oder eAUs ausstellen?
Nein. eRezept (GKV), eAU, KIM und ePA laufen ausschließlich über die Telematikinfrastruktur mit eHBA und SMC-B. OneSign ist keine TI-Anwendung.
Elektronische Privatrezepte mit QES sind möglich. Ihre Akzeptanz durch Apotheken ist aber nicht garantiert.
Wer kann die hochgeladenen Dokumente sehen?
Nur berechtigte Mitglieder Ihrer Organisation. Die Daten jeder Organisation sind strikt getrennt, Download-Links laufen nach 15 Minuten ab und jeder Download wird protokolliert. OneSign analysiert Dokumentinhalte nicht.
Für Berufsgeheimnisträger schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag und auf Wunsch eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB. Details auf der Seite Sicherheit.
Gilt die Signatur auch in anderen EU-Ländern?
Eine QES wird in allen EU-Mitgliedstaaten als qualifizierte Signatur anerkannt (Art. 25 Abs. 3 eIDAS). Welche Formvorschriften für ein bestimmtes Dokument gelten, richtet sich aber nach dem jeweiligen nationalen Recht.
Passt OneSign zu Ihrem Ablauf?
Beschreiben Sie kurz, was Sie signieren möchten. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.