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Glossar: Begriffe rund um die elektronische Signatur
Von AdES bis Zertifikatsaussteller: die wichtigsten Begriffe zu QES, eIDAS, Zertifikaten und Signaturformaten in einfachen Worten.
5 Min. Lesezeit · Stand: 26.09.2026
Rund um die elektronische Signatur gibt es viele Fachbegriffe und Abkürzungen. Hier finden Sie die wichtigsten in alphabetischer Reihenfolge, jeweils kurz erklärt und mit der rechtlichen Grundlage.
Begriffe von A bis Z
- AdES
- Advanced Electronic Signature, die fortgeschrittene elektronische Signatur. Auch Sammelbegriff für die Formate PAdES, CAdES und XAdES.
- Audit-Trail
- Protokoll zu einer Signatur: wer wann welches Dokument signiert hat und welche Statuswechsel es gab. In OneSign als PDF und JSON herunterladbar.
- Beweiswert
- Wie stark ein Dokument vor Gericht als Beweis wirkt. Ein Dokument mit QES hat den Anschein der Echtheit (§ 371a Abs. 1 ZPO).
- BNetzA
- Bundesnetzagentur. Deutsche Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste wie Signaturen, Siegel und Zeitstempel (Art. 17 eIDAS, § 2 VDG).
- CAdES
- Signaturformat für beliebige Dateien (ETSI EN 319 122).
- eHBA
- Elektronischer Heilberufsausweis. Chipkarte für Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufe, nötig für Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
- eIDAS
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
- eIDAS 2.0
- Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2024/1183, in Kraft seit 20. Mai 2024. Bringt unter anderem die EUDI-Wallet.
- Einfache elektronische Signatur (EES)
- Jede elektronische Unterschrift, etwa ein eingefügtes Unterschriftsbild oder ein getippter Name (Art. 3 Nr. 10 eIDAS). Geringer Beweiswert.
- Elektronische Form
- Ersatz der Schriftform durch Namensangabe und QES (§ 126a BGB). Bei Verträgen signieren beide Seiten.
- EUDI-Wallet
- Europäische digitale Identitäts-Wallet, die die Mitgliedstaaten nach eIDAS 2.0 bereitstellen müssen (Art. 5a eIDAS).
- EU-Vertrauensliste
- Öffentliche Listen aller qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und ihrer Dienste (Art. 22 eIDAS). Über die EU-Kommission online einsehbar.
- Fernsignatur
- Signatur, bei der der geheime Schlüssel in einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit beim Vertrauensdiensteanbieter liegt. Keine Signaturkarte nötig (Art. 29a, Anhang II eIDAS).
- Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- Eindeutig zugeordnet, identifiziert die Person, unter alleiniger Kontrolle erstellt, Änderungen erkennbar (Art. 26 eIDAS). Ersetzt nicht die Schriftform.
- Hashwert
- Digitaler Fingerabdruck eines Dokuments. Schon kleine Änderungen ergeben einen anderen Wert. Grundlage jeder Signaturprüfung.
- Konformitätsbewertungsstelle
- Unabhängige Stelle, die qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter mindestens alle 24 Monate prüft (Art. 20 eIDAS).
- PAdES
- Signaturformat für PDF-Dokumente mit Signatur im PDF (ETSI EN 319 142).
- QES
- Qualifizierte elektronische Signatur. Fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat und qualifizierter Signaturerstellungseinheit (Art. 3 Nr. 12 eIDAS). Der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
- QSCD
- Qualified Signature Creation Device, qualifizierte Signaturerstellungseinheit. Hard- oder Software, in der der geheime Schlüssel sicher erzeugt und genutzt wird. Ihre Sicherheit muss nach Anhang II eIDAS geprüft und bestätigt sein.
- QTSP
- Qualified Trust Service Provider, qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter. Erbringt qualifizierte Vertrauensdienste unter staatlicher Aufsicht (Art. 3 Nr. 20 eIDAS).
- Qualifiziertes Zertifikat
- Elektronische Bescheinigung, die eine Signatur einer natürlichen Person zuordnet. Nur von einem QTSP ausgestellt (Art. 3 Nr. 15, Art. 28 eIDAS).
- Schriftform
- Eigenhändige Unterschrift auf Papier (§ 126 BGB). Durch die elektronische Form ersetzbar, soweit das Gesetz das nicht ausschließt.
- Signaturniveau (B, T, LT, LTA)
- Stufen der ETSI-Formate. B: Grundsignatur. T: mit Zeitstempel. LT: mit Prüfdaten für die Langzeitprüfung. LTA: mit erneuerbaren Archivzeitstempeln.
- Sperrung
- Ein Zertifikat wird vor Ablauf ungültig gemacht, etwa bei Missbrauchsverdacht. Nimmt der Zertifikatsaussteller vor.
- Telematikinfrastruktur (TI)
- Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens für eRezept, eAU, KIM und ePA. OneSign ist keine Anwendung der TI.
- Textform
- Lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger mit erkennbarem Aussteller (§ 126b BGB). Keine Unterschrift nötig.
- Validierung
- Prüfung einer Signatur: Zertifikat gültig und qualifiziert, nicht gesperrt zum Signaturzeitpunkt, Dokument unverändert (Art. 32, 33 eIDAS).
- Vertrauensdienst
- Elektronischer Dienst wie Signatur, Siegel, Zeitstempel oder elektronisches Einschreiben (Art. 3 Nr. 16 eIDAS).
- Video-Ident
- Identitätsprüfung per Videogespräch vor Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats (Art. 24 eIDAS, § 11 VDG).
- XAdES
- Signaturformat für XML-Dokumente (ETSI EN 319 132).
- Zeitstempel
- Belegt, dass ein Dokument zu einem Zeitpunkt in dieser Form existierte. Bei einem qualifizierten Zeitstempel wird vermutet, dass Datum und Uhrzeit richtig sind (Art. 41, 42 eIDAS).
- Zertifikatsaussteller
- Der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, der das Zertifikat ausstellt und die Signatur erstellt. Bei OneSign unser geprüfter Zertifikatsaussteller.
- Zertifikatsinhaber
- Die natürliche Person, auf deren Namen das qualifizierte Zertifikat ausgestellt ist. Sie hat einen eigenen Vertrag mit dem Zertifikatsaussteller.