Zum Inhalt springen

Wissen

Glossar: Begriffe rund um die elektronische Signatur

Von AdES bis Zertifikatsaussteller: die wichtigsten Begriffe zu QES, eIDAS, Zertifikaten und Signaturformaten in einfachen Worten.

5 Min. Lesezeit · Stand: 26.09.2026

Rund um die elektronische Signatur gibt es viele Fachbegriffe und Abkürzungen. Hier finden Sie die wichtigsten in alphabetischer Reihenfolge, jeweils kurz erklärt und mit der rechtlichen Grundlage.

Begriffe von A bis Z

AdES
Advanced Electronic Signature, die fortgeschrittene elektronische Signatur. Auch Sammelbegriff für die Formate PAdES, CAdES und XAdES.
Audit-Trail
Protokoll zu einer Signatur: wer wann welches Dokument signiert hat und welche Statuswechsel es gab. In OneSign als PDF und JSON herunterladbar.
Beweiswert
Wie stark ein Dokument vor Gericht als Beweis wirkt. Ein Dokument mit QES hat den Anschein der Echtheit (§ 371a Abs. 1 ZPO).
BNetzA
Bundesnetzagentur. Deutsche Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste wie Signaturen, Siegel und Zeitstempel (Art. 17 eIDAS, § 2 VDG).
CAdES
Signaturformat für beliebige Dateien (ETSI EN 319 122).
eHBA
Elektronischer Heilberufsausweis. Chipkarte für Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufe, nötig für Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
eIDAS
Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
eIDAS 2.0
Überarbeitung der eIDAS-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2024/1183, in Kraft seit 20. Mai 2024. Bringt unter anderem die EUDI-Wallet.
Einfache elektronische Signatur (EES)
Jede elektronische Unterschrift, etwa ein eingefügtes Unterschriftsbild oder ein getippter Name (Art. 3 Nr. 10 eIDAS). Geringer Beweiswert.
Elektronische Form
Ersatz der Schriftform durch Namensangabe und QES (§ 126a BGB). Bei Verträgen signieren beide Seiten.
EUDI-Wallet
Europäische digitale Identitäts-Wallet, die die Mitgliedstaaten nach eIDAS 2.0 bereitstellen müssen (Art. 5a eIDAS).
EU-Vertrauensliste
Öffentliche Listen aller qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und ihrer Dienste (Art. 22 eIDAS). Über die EU-Kommission online einsehbar.
Fernsignatur
Signatur, bei der der geheime Schlüssel in einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit beim Vertrauensdiensteanbieter liegt. Keine Signaturkarte nötig (Art. 29a, Anhang II eIDAS).
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Eindeutig zugeordnet, identifiziert die Person, unter alleiniger Kontrolle erstellt, Änderungen erkennbar (Art. 26 eIDAS). Ersetzt nicht die Schriftform.
Hashwert
Digitaler Fingerabdruck eines Dokuments. Schon kleine Änderungen ergeben einen anderen Wert. Grundlage jeder Signaturprüfung.
Konformitätsbewertungsstelle
Unabhängige Stelle, die qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter mindestens alle 24 Monate prüft (Art. 20 eIDAS).
PAdES
Signaturformat für PDF-Dokumente mit Signatur im PDF (ETSI EN 319 142).
QES
Qualifizierte elektronische Signatur. Fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat und qualifizierter Signaturerstellungseinheit (Art. 3 Nr. 12 eIDAS). Der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
QSCD
Qualified Signature Creation Device, qualifizierte Signaturerstellungseinheit. Hard- oder Software, in der der geheime Schlüssel sicher erzeugt und genutzt wird. Ihre Sicherheit muss nach Anhang II eIDAS geprüft und bestätigt sein.
QTSP
Qualified Trust Service Provider, qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter. Erbringt qualifizierte Vertrauensdienste unter staatlicher Aufsicht (Art. 3 Nr. 20 eIDAS).
Qualifiziertes Zertifikat
Elektronische Bescheinigung, die eine Signatur einer natürlichen Person zuordnet. Nur von einem QTSP ausgestellt (Art. 3 Nr. 15, Art. 28 eIDAS).
Schriftform
Eigenhändige Unterschrift auf Papier (§ 126 BGB). Durch die elektronische Form ersetzbar, soweit das Gesetz das nicht ausschließt.
Signaturniveau (B, T, LT, LTA)
Stufen der ETSI-Formate. B: Grundsignatur. T: mit Zeitstempel. LT: mit Prüfdaten für die Langzeitprüfung. LTA: mit erneuerbaren Archivzeitstempeln.
Sperrung
Ein Zertifikat wird vor Ablauf ungültig gemacht, etwa bei Missbrauchsverdacht. Nimmt der Zertifikatsaussteller vor.
Telematikinfrastruktur (TI)
Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens für eRezept, eAU, KIM und ePA. OneSign ist keine Anwendung der TI.
Textform
Lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger mit erkennbarem Aussteller (§ 126b BGB). Keine Unterschrift nötig.
Validierung
Prüfung einer Signatur: Zertifikat gültig und qualifiziert, nicht gesperrt zum Signaturzeitpunkt, Dokument unverändert (Art. 32, 33 eIDAS).
Vertrauensdienst
Elektronischer Dienst wie Signatur, Siegel, Zeitstempel oder elektronisches Einschreiben (Art. 3 Nr. 16 eIDAS).
Video-Ident
Identitätsprüfung per Videogespräch vor Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats (Art. 24 eIDAS, § 11 VDG).
XAdES
Signaturformat für XML-Dokumente (ETSI EN 319 132).
Zeitstempel
Belegt, dass ein Dokument zu einem Zeitpunkt in dieser Form existierte. Bei einem qualifizierten Zeitstempel wird vermutet, dass Datum und Uhrzeit richtig sind (Art. 41, 42 eIDAS).
Zertifikatsaussteller
Der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, der das Zertifikat ausstellt und die Signatur erstellt. Bei OneSign unser geprüfter Zertifikatsaussteller.
Zertifikatsinhaber
Die natürliche Person, auf deren Namen das qualifizierte Zertifikat ausgestellt ist. Sie hat einen eigenen Vertrag mit dem Zertifikatsaussteller.

Bereit für die qualifizierte Signatur?

Erzählen Sie uns kurz, was Sie signieren möchten.